Kleiner Unterhalt
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Kleiner Unterhalt: Alles was wichtig ist
Kleiner Unterhalt
Kleinere Mängel oder Reparaturen an der Wohnung (je nach Ortsüblichkeit bis ca. maximal Fr. 250) müssen vom Mieter auf eigene Kosten und selbst behoben werden, Art. 259 OR.
Fachperson
Kann der Mangel nur durch eine Fachperson behoben werden, liegt meist kein kleiner Unterhalt vor. Die Kosten sind gemäss Art. 256 OR also vom Vermieter zu bezahlen.
Beispiele
Als kleiner Unterhalt gilt der Ersatz von Glühbirnen, vom Duschschlauch oder der Klobrille. Auch die Entstopfung des Lavabos oder von Abwasserleitungen zählen zum kleinen Unterhalt.
Lebensdauer
Die Mieterin oder der Mieter muss Kleinteile (z.B. Spiegel, Armaturen oder Kuchenbleche, etc.) auch dann auf eigene Kosten ersetzen, wenn deren Lebensdauer bereits abgelaufen ist.
Ungültig
Verpflichtungen im Mietvertrag oder allgemeinen Vertragsbestimmungen, wonach der Mieter auch grössere Unterhaltsarbeiten zu bezahlen hat, sind ungültig, Art. 256 Abs. 2 OR.
Reinigung
Ist ein erheblicher technischer Aufwand nötig (z.B. für die Aussenreinigung von schwer zugänglichen Fenstern und Läden in luftigen Höhen) sind die Kosten vom Vermieter zu tragen.
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